Finanzielle Beteiligung der Milchviehhalter an FrieslandCampina

Über ihre Genossenschaft, die Zuivelcoöperatie FrieslandCampina U.A., sind die Mitglied-Milchviehhalter in den Niederlanden, Deutschland und Belgien die gemeinsamen Eigentümer des Unternehmens Royal FrieslandCampina N.V. Wie bildet das Unternehmen Eigenkapital und wie sind die Mitglied-Milchviehhalter finanziell an FrieslandCampina beteiligt?
Für viele Milchviehhalter wird ein wesentlicher Teil ihres Einkommens durch die von ihnen gelieferte Milchmenge und durch den Preis, den sie dafür erhalten, bestimmt. Das Unternehmen FrieslandCampina hat den Auftrag, die gesamte Milch aufzubereiten, die von den Mitgliedern der Genossenschaft geliefert wird. Die absolute Höhe des Milchpreises für die Mitgliedermilch wird durch allgemeine Entwicklungen am Markt für Molkereiprodukte und durch die Leistungen des Unternehmens bestimmt. Dies äußert sich in der Zusammensetzung des Milchpreises. Dieser besteht aus dem monatlichen Garantiepreis, dem jährlichen Leistungszuschlag, der in bar ausgezahlt wird, und der jährlichen Ausgabe von Mitgliederobligationen-fest. Die Höhe des Leistungszuschlags und die Ausgabe der Mitgliederobligationen-fest hängen vom Ergebnis des Unternehmens und von der beschlossenen Rücklagenpolitik ab. Die Auszahlung des Leistungszuschlags und die Ausgabe der Mitgliederobligationen-fest erfolgen deshalb nach Feststellung des Jahresabschlusses.
Zuweisung zum Ergebnis Royal FrieslandCampina N.V.
Von dem Gewinn des Unternehmens – auf der Basis des Garantiepreises und nach Abzug der Vergütung auf die Mitgliederobligationen, der Vergütung für die Dauerobligationsanleihe und des den Minderheitsbeteiligungen zuzurechnenden Gewinns – werden 50 Prozent der allgemeinen Rücklage des Unternehmens zugeführt.
Darüber hinaus werden von dem Gewinn des Unternehmens - auf der Basis des Garantiepreises und nach Abzug der Vergütung auf die Mitgliederobligationen, der Vergütung für die Dauerobligationsanleihe und des den Minderheitsbeteiligungen zuzurechnenden Gewinns – 20 Prozent den Rücklagen auf Namen der Mitglied-Milchviehhalter zugeführt. Die Mitglied-Milchviehhalter erhalten hierfür Mitgliederobligationen, die von Royal FrieslandCampina N.V. ausgegeben werden und nicht handelbar sind, die sogenannten Mitgliederobligationen-fest.
Von dem Gewinn des Unternehmens - auf der Basis des Garantiepreises und nach Abzug der Vergütung auf die Mitgliederobligationen, der Vergütung für die Dauerobligationsanleihe und des den Minderheitsbeteiligungen zuzurechnenden Gewinns – werden schließlich 30 Prozent in bar an die Mitglied-Milchviehhalter ausgezahlt, und zwar in der Form des Leistungszuschlags für die gelieferte Milch.
Die Rücklagenpolitik, in der die Ergebnisverteilung festgelegt ist, wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen. Im Dezember 2010 wurde sie für die Jahre 2011, 2012 und 2013 festgelegt.
Eigenkapital FrieslandCampina
Das Eigenkapital von FrieslandCampina kann also zunehmen, wenn aus dem Gewinn des Unternehmens Zuführungen zur allgemeinen Rücklage des Unternehmens vorgenommen und Mitgliederobligationen-fest an die Mitglieder ausgegeben werden. Dabei handelt es sich um den Gewinn auf der Basis des Garantiepreises und nach Abzug der Vergütung auf die Mitgliederobligationen, der Vergütung für die Dauerobligationsanleihe und des den Minderheitsbeteiligungen zuzurechnenden Gewinns.
Finanzielle Beziehung der Mitglieder zu FrieslandCampina
Ein Teil des Kapitals des Unternehmens Royal FrieslandCampina N.V. und der Zuivelcoöperatie FrieslandCampina U.A. lautet auf den Namen der Mitglieder. Die Mitglieder können hierbei – innerhalb einer gewissen Bandbreite – wählen, in welchem Maße sie sich finanziell an dem Unternehmen Royal FrieslandCampina N.V. beteiligen. Für das Kapital auf Namen der Mitglieder erhalten diese eine marktkonforme Verzinsung, die von dem Ergebnis des Unternehmens unabhängig ist. Abhängig von der Rücklagenpolitik, äußert sich das Ergebnis des Unternehmens in dem Leistungszuschlag für die gelieferte Milch, in der Ausgabe von Mitgliederobligationen-fest und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage. Im Folgenden werden die wichtigsten Formen der Mitgliederfinanzierung, mit der sich die Mitglieder am risikotragenden Kapital von FrieslandCampina beteiligen, erläutert.
Mitgliederzertifikate Zuivelcoöperatie FrieslandCampina U.A.
Milchviehhalter, die zum Zeitpunkt der Fusion (Ende 2008) Mitglied von Friesland Foods oder von Campina waren, haben zum Zeitpunkt der Fusion einmalig Mitgliederzertifikate erhalten, die von der Zuivelcoöperatie FrieslandCampina U.A. ausgestellt wurden. Diese Mitgliederzertifikate sind nicht handelbar. Die Mitglieder können ihre Mitgliederzertifikate jedoch während ihrer Mitgliedschaft in Mitgliederobligationen-fest umwandeln. Diese sind ebenfalls nicht handelbar und werden ebenso wie die Mitgliederzertifikate verzinst. Bei Betriebsbeendigung oder Beendigung der Mitgliedschaft werden Mitgliederzertifikate automatisch in Mitgliederobligationen-frei (handelbar) umgewandelt. Die Umwandlung von Mitgliederzertifikaten in Mitgliederobligationen (fest und frei) kann für ein individuelles Mitglied mit steuerlichen Konsequenzen verbunden sein.
Mitgliederobligationen-fest FrieslandCampina
Jedes Jahr werden aus dem Ergebnis des Unternehmens Mitgliederobligationen-fest an die Mitglieder ausgegeben (Rücklagenbildung auf Namen). Die Höhe der Ausschüttung in der Form von Mitgliederobligationen-fest ist von den finanziellen Ergebnissen des Unternehmens FrieslandCampina und von der beschlossenen Rücklagenpolitik abhängig.
Sie erfolgt auf der Basis des Wertes der Milch, die ein Milchviehhalter im vorangegangenen Kalenderjahr geliefert hat.
Ein Mitglied kann Mitgliederobligationen-fest auch dadurch erworben haben, dass es Mitgliederzertifikate in Mitgliederobligationen-fest hat umwandeln lassen. Mitgliederobligationen-fest sind nicht handelbar. Bei Betriebsbeendigung und bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Mitgliederobligationen-fest automatisch in Mitgliederobligationen-frei umgewandelt.
Mitgliederobligationen-frei FrieslandCampina
Mitgliederobligationen-frei können Mitglieder und ehemalige Mitglieder in dem sogenannten geschlossenen Kreis verzinslich halten, hinzukaufen und verkaufen. Kauf und Verkauf erfolgen an einem internen Markt. Bei Betriebsbeendigung oder Beendigung der Mitgliedschaft werden die Mitgliederzertifikate und die Mitgliederobligationen-fest automatisch in Mitgliederobligationen-frei umgewandelt. In einigen Fällen, wie z. B. bei Kündigung der Mitgliedschaft wegen Austritts, Lieferung an einen anderen Abnehmer, Auswanderung in ein Land außerhalb der Niederlande, Deutschlands und Belgiens und beim Tod ist der Verkauf von Mitgliederobligationen-frei jedoch zum nächsten Handelstag vorgeschrieben.
Einen solchen Handelstag gibt es maximal sechs Mal pro Jahr. Die Daten der Handelstage veröffentlicht FrieslandCampina in den Medien, welche die Mitglieder und die ehemaligen Mitglieder im geschlossenen Kreis konsultieren können. Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, außer wenn es bevorrechtigte Kategorien gibt. Es ist möglich, dass nur ein Teil der Orders ausgeführt wird. Dies hängt von Angebot und Nachfrage ab. Die Mitgliederobligationen-frei werden zum Nennwert von EUR 50,00 - zuzüglich der ab 1. Juni bis zum Tag der Bezahlung angesammelten Zinsen - gehandelt. Für einen reibungslosen Ablauf dieses internen Marktes hat FrieslandCampina einen Vertrag mit einem sogenannten Liquidity Provider geschlossen. Wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage, übernimmt diese Partei Mitgliederobligationen-frei, und wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, verkauft sie Mitgliederobligationen-frei, insoweit sie sich im Bestand befinden.
Zinsen auf Mitgliederzertifikate und Mitgliederobligationen
Für Mitgliederzertifikate und Mitgliederobligationen (fest und frei) gilt derselbe Zinssatz: 6-Monats-Euribor plus 2,5 Prozent. Ab 1. Juni 2011 beträgt dieser Zuschlag 3,00 Prozent. Die Mitgliederobligationen sind fortlaufend und haben kein Fälligkeitsdatum. Die Anleihen sind nachrangig gegenüber den Forderungen aller anderen bestehenden und künftigen Gläubiger, insoweit diese nicht selbst nachrangig sind. Die Zinszahlung kann hinausgeschoben werden, wenn Royal FrieslandCampina N.V. in den zwölf Monaten vor dem jährlichen Kupondatum keinen Leistungszuschlag festgestellt oder ausgezahlt hat. Hinausgeschobene Zinsen sind an dem Datum zahlbar, an dem wieder ein Leistungszuschlag gezahlt wird.