Corporate Governance
Grundsätze
Royal FrieslandCampina N.V. (die „Gesellschaft") wendet die Grundsätze des niederländischen Corporate Governance Code (der „Code") freiwillig an. Wie diese Grundsätze angewandt werden, wird im Folgenden beschrieben. Ferner wird erläutert und begründet, in welchen Fällen die Gesellschaft den Code nicht anwendet. Die Gesellschaft ist eine Strukturgesellschaft. Mit dem Gesamtbetriebsrat (der „GBR") wurde ein Übereinkommen geschlossen, aufgrund dessen die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft (der „Aufsichtsrat") vom Aufsichtsrat ernannt werden, das sogenannte Kooptationsprinzip. Die Zuivelcoöperatie FrieslandCampina U.A. (die „Genossenschaft“) ist von der Anwendung des niederländischen Strukturreglements befreit.
Anteilseignerstruktur
Alle Anteile am Gesellschaftskapital werden von der Genossenschaft gehalten, deren Mitglieder am Milchviehbetrieb oder an der Gewinnung, Verarbeitung oder am Absatz von Milch beteiligt sind. Der geografische Arbeitsbereich der Genossenschaft ist in 21 Distrikte untergliedert, die jeweils einen Distriktsrat besitzen. Diese Mitglieder der Genossenschaft ernennen die Vorstände der 21 Distrikte, die Distriktsräte, die gemeinsam die 210 Mitglieder umfassende Generalversammlung der Genossenschaft bilden. Die Generalversammlung ernennt die neun Vorstandsmitglieder der Genossenschaft auf Vorschlag des Beirats der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist einzige Anteilseignerin der Gesellschaft. Der Genossenschaftsvorstand übt die Rechte des Anteilseigners der Genossenschaft aus und fungiert so als Hauptversammlung der Gesellschaft. Bei einigen Beschlüssen benötigt das Executive Board der Gesellschaft (das „Executive Board“) aufgrund der Satzung der Gesellschaft die Zustimmung der Hauptversammlung. Bei einigen Beschlüssen, bei denen der Vorstand der Genossenschaft seine Stimme im Namen der Genossenschaft abgibt, ist es erforderlich, dass der Vorstand der Genossenschaft, bevor sie ihre Stimme abgibt, Zustimmung von der Generalversammlung erhalten hat. Eine solche Zustimmung der Generalversammlung gilt auch bei einigen anderen wichtigen Beschlüssen der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Board-Struktur
Die Gesellschaft besitzt eine sogenannte dualistische Struktur mit Unternehmensleitung, Executive Board und Aufsichtsrat. Das Executive Board umfasst sechs Mitglieder, darunter einen Chief Executive Officer (CEO), einen Chief Financial Officer (CFO) und vier Chief Operating Officers (COOs); Letztere sind für eine Business Group verantwortlich. Hier finden Sie die Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung des Executive Board.
Der Aufsichtsrat besteht aus dreizehn Mitgliedern: neun Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft und darüber hinaus vier „externe" Mitglieder. Hier finden Sie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse eingesetzt, den Prüfungsausschuss, bestehend aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und den Entlohnungs-und Bestellungsausschuss, bestehend aus drei Aufsichtsratsmitgliedern. Hier finden Sie die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Bericht des Aufsichtsrats beschreibt unter anderem die Aktivitäten des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Berichtsjahr. Sie können den Bericht über diesen Link herunterladen.